Die theoretische Prüfung ist bei Lese- Rechtschreibschwäche in deutscher Sprache abzulegen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes zu erfolgen.
Zu den neurodiversen Merkmalen zählen Autismus, ADS und ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) sowie Hochsensibilität.
Wir weisen darauf hin, dass bei Gesetzesverstößen ggf. keine Prüfung stattfinden kann. Zu den Gesetzesverstößen (auch mit dem Fahrrad oder E-Scooter) zählen unter anderem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Alkoholfahrten etc.
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